Beratung zu Pflegeleistungen
Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigt Unterstützung. Sei es altersbedingt, durch Krankheit oder einen Unfall: es tauchen viele Fragen auf, was als nächstes zu tun ist. Unsere Mitarbeiter vor Ort unterstützen Sie eine passgenaue Lösung für Ihre Situation zu finden.
Ansprechpartner
Frau Charlotte Grosche
Telefon 06451 / 7227-60
Herr Jochen Fett
Telefon 06451 / 7227-61
pflegedienst@drk-frankenberg.de
Auestraße 25
35066 Frankenberg
Beratung mit Herz und Verstand
Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Sie kompetent bezogen auf Ihren individuellen Hilfebedarf, bzw. den Hilfebedarf Ihres Angehörigen zu beraten und Sie auf Wunsch bei der Auswahl von Angeboten zu unterstützen. Hierfür stellen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne das notwendige Infomaterial zur Verfügung. Unsere Mitarbeiter geben Ihnen Informationen zu Fragen rund um das Thema Pflege sowie zu den unterschiedlichen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten vor Ort. Bei Bedarf kommen unsere Mitarbeiter auch gerne zu Ihnen nach Hause. Die Beratung ist für Sie kostenlos.
Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich kann jeder telefonischen oder persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen, der Fragen rund um das Thema Pflege hat oder Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags benötigt. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen und unterstützen Sie nach Möglichkeit bei allen weiteren Schritten, um die häusliche Versorgung sicherzustellen.
Was leistet die Pflegeversicherung?
Wer ist pflegebedürftig?
Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in einem erheblichen oder höherem Maß der Hilfe bedarf (§14 Abs. 1 SGB XI).
Als Hilfe bei „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen“ werden vom Gesetzgeber Hilfen in den Bereichen der:
1. Körperbezogene Pflegemaßnahmen (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege)
2. Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme
3. Mobilität (u.a. An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen)
4. hauswirtschaftlichen Versorgung
verstanden (§14 Abs. 4 SGB XI). Diese vier Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, wie häufig, in welchem Umfang und in welcher Form diese Tätigkeiten erbracht werden.
Welche Pflegegrade gibt es?
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Entlastungsleistung je Monat |
Pflegegrad 1 | 125 € | ||
Pflegegrad 2 | 316 € | 724 € | 125 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 1.363 € | 125 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 1.693 € | 125 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 2.095 € | 125 € |
In Pflegegrad 1 sind die Entlastungsleistungen auch für Pflege einzusetzen, bei den anderen Pflegegraden nicht.
(Quelle: Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums, 2022)
Pflegeleistungen zum Nachschlagen
Eine Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit informiert darüber, welche Leistungen Ihnen aus der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. Das Nachschlagewerk richtet sich sowohl an Menschen, die Pflege benötigen, als auch an Angehörige und andere Personen, die Pflege leisten. Es kann auf den Seiten des Ministeriums als PDF heruntergeladen oder auch in Papier-Form bestellt werden:
Wo kann ich mehr erfahren?
Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
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Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.